Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
09.07.2014

Überprüfung der Fahreignung wegen Anhaltspunkten für hohes Aggressionspotential

Auch nicht rechtskräftig abgeurteilte Straftaten können Anlass für eine Eignungsbegutachtung nach § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 und 7 FeV geben. Als Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotential nach § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 und 7 FeV kommen insbesondere Straftaten ...