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09.07.2014
Überprüfung der Fahreignung wegen Anhaltspunkten für hohes Aggressionspotential
Auch nicht rechtskräftig abgeurteilte Straftaten können Anlass für eine Eignungsbegutachtung nach § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 und 7 FeV geben. Als Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotential nach § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 und 7 FeV kommen insbesondere Straftaten ...