Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.11.2011

Übernahme von Mietkosten des Betreuten

Unter dem Gesichtspunkt der Einheit der Rechtsordnung ist anzuerkennen, dass die zum Schutz eines Betreuten vom Gesetzgeber getroffene Regelung in § 1907 BGB nicht dem Vermieter angelastet werden kann. Dem Sozialhilferecht ist kein Strukturprinzip zu entnehmen, dass es rechtfertigen könnte, ...