Artikel
01.11.2011
Übernahme von Mietkosten des Betreuten
Unter dem Gesichtspunkt der Einheit der Rechtsordnung ist anzuerkennen, dass die zum Schutz eines Betreuten vom Gesetzgeber getroffene Regelung in § 1907 BGB nicht dem Vermieter angelastet werden kann. Dem Sozialhilferecht ist kein Strukturprinzip zu entnehmen, dass es rechtfertigen könnte, ...