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02.12.2013
Übermittlung von Sozialdaten an den Betreuer des Pflegebedürftigen
Nach § 67 d Abs. 1 Sozialgesetzbuch/Zehntes Buch (SGB X) ist eine Übermittlung von Sozialdaten nur zulässig, soweit eine gesetzliche Übermittlungsbefugnis nach den §§ 68 bis 77 SGB X oder nach einer anderen Rechtsvorschrift im SGB X vorliegt. ...