Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.12.2013

Übermittlung von Sozialdaten an den Betreuer des Pflegebedürftigen

Nach § 67 d Abs. 1 Sozialgesetzbuch/Zehntes Buch (SGB X) ist eine Übermittlung von Sozialdaten nur zulässig, soweit eine gesetzliche Übermittlungsbefugnis nach den §§ 68 bis 77 SGB X oder nach einer anderen Rechtsvorschrift im SGB X vorliegt. ...