Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
17.09.2014

Überholverbot - Keine Erkundigungspflicht nach Fahrerwechsel

Der Bei- oder Mitfahrer eines Kraftfahrzeuges ist grundsätzlich nicht verpflichtet, auf Verkehrsschilder zu achten. Nach einem Fahrerwechsel trifft ihn regelmäßig keine Pflicht, sich nach einem durch eine vorherige Beschilderung angeordnetem Überholverbot zu erkundigen. ...