Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
11.04.2014

Überholen eines ohne Ankündigung abbiegenden Fahrradfahrers

as Nichttragen eines Fahrradhelms als Radfahrer im öffentlichen Straßenverkehr begründet im Falle eines Unfalls mit sturzbedingten - typischen - Kopfverletzungen ein Mitverschulden i.H.v. 20%. Vorliegend war der Betroffene mit einer Fahrzeugtür kollidiert, die ...