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11.04.2014
Überholen eines ohne Ankündigung abbiegenden Fahrradfahrers
as Nichttragen eines Fahrradhelms als Radfahrer im öffentlichen Straßenverkehr begründet im Falle eines Unfalls mit sturzbedingten - typischen - Kopfverletzungen ein Mitverschulden i.H.v. 20%. Vorliegend war der Betroffene mit einer Fahrzeugtür kollidiert, die ...