Artikel
03.12.2012
Überhöhte Abschleppkosten - Rückzahlungsanspruch immer gegenüber dem Grundstücksbesitzer!
Der Anspruch auf Rückzahlung überhöhter Abschleppkosten richtet sich auch dann gegen den gestörten Grundstücksbesitzer, wenn dieser seinen Schadensersatzanspruch gegen den Störer an das Abschleppunternehmen abgetreten hat. ...