Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
03.12.2012

Überhöhte Abschleppkosten - Rückzahlungsanspruch immer gegenüber dem Grundstücksbesitzer!

Der Anspruch auf Rückzahlung überhöhter Abschleppkosten richtet sich auch dann gegen den gestörten Grundstücksbesitzer, wenn dieser seinen Schadensersatzanspruch gegen den Störer an das Abschleppunternehmen abgetreten hat. ...