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19.11.2012
Übergang des Arbeitsverhältnisses eines Hausverwalters auf den Erwerber
Das von einer Hausverwaltung betreute Grundstück ist das Objekt der Verwaltungstätigkeit. Die Arbeitsverhältnisse der mit der Grundstücksverwaltung betrauten Arbeitnehmer der Hausverwaltungsgesellschaft gehen deshalb nicht auf den Erwerber der verwalteten Immobilie über. ...