Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
19.11.2012

Übergang des Arbeitsverhältnisses eines Hausverwalters auf den Erwerber

Das von einer Hausverwaltung betreute Grundstück ist das Objekt der Verwaltungstätigkeit. Die Arbeitsverhältnisse der mit der Grundstücksverwaltung betrauten Arbeitnehmer der Hausverwaltungsgesellschaft gehen deshalb nicht auf den Erwerber der verwalteten Immobilie über. ...