Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
25.07.2012

Überflüssige Änderungskündigung

Unter geänderten Arbeitsbedingungen iSv. § 2 Satz 1, § 4 Satz 2 KSchG sind andere Vertragsbedingungen zu verstehen. Vom Arbeitgeber erstrebte Änderungen, die er durch Ausübung seines Weisungsrechts nach § 106 Satz 1 GewO bewirken kann, ...