Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
15.02.2012

Über den Gesundheitszustand sollte man die Wahrheit sagen!

Im vorliegenden Fall war es zu einem Arbeitsvertrag gekommen, bei dem sich der Bewerber ausdrücklich dazu verpflichtet hatte, als Frachtabfertiger Nacht- und Wechselschicht zu leisten. Direkt nachdem die Tätigkeit aufgenommen wurde, ...