Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.05.2012

Über Mängel muss der Händler informieren!

Vorliegend hatte ein Vertragshändler einen gebrauchten Pkw an einen gewerblichen Wiederverkäufer verkauft, wobei der ursprüngliche Käufer nach acht vergeblichen Reparaturversuchen vom Kaufvertrag zurückgetreten war. Auf einen ...