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01.08.2014
Ärztliche Zwangsbehandlung - Überzeugungsversuch notwendig!
Vor der Genehmigung der Einwilligung des Betreuers in eine ärztliche Zwangsmaßnahme ist gemäß § 1906 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BGB ein Überzeugungsversuch erforderlich, dem mit Blick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entscheidende Bedeutung zukommt. Der Überzeugungsversuch muss ernsthaft, ...