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01.10.2013
Ärztliche Maßnahmen: Liegt ein Eilfall vor?
Der Betreuer braucht keine betreuungsgerichtliche Genehmigung, wenn mit der Verzögerung, die das Genehmigungsverfahren mit sich bringen würde, Gefahr für den Betreuten verbunden wäre (§1904 BGB). Die Genehmigung muss in diesem Fall auch nicht nachgeholt werden. Allerdings sollte der ...