Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.09.2013

Ärztliche Maßnahmen: Ist der Betreute mit der Behandlung einverstanden?

Wehrt sich ein nicht einwilligungsfähiger Betreuter gegen die Behandlung, so muss sie trotz Einwilligung des Betreuers unterbleiben, wenn es sich dabei nicht um lebenswichtige Maßnahmen handelt und das Betreuungsgericht keine geschlossene Unterbringung zum Zwecke der Behandlung genehmigt hat. Der BGH vertritt ...