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02.09.2013
Ärztliche Maßnahmen: Ist der Betreute einwilligungsfähig?
Auch bei bestehender Betreuung entscheidet der Betreute über eine ärztliche Behandlung dann, wenn er einwilligungsfähig ist. Dies ist er dann, wenn er nach ordnungsgemäßer ärztlicher Aufklärung die Chancen, Risiken und möglichen Folgen der Behandlung erkennen und beurteilen kann. Auf die Frage seiner ...