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01.09.2017
Ärztliche Behandlung auf Kreuzfahrtschiff ist keine Reiseleistung
Ein Reiseveranstalter haftet nicht für den Fall, dass ein Reisender aufgrund eines Behandlungsfehlers des Schiffarztes zu Schaden kommt. Die Behandlung auf dem Kreuzfahrtschiff stellt nämlich keine Reiseleistung dar. Der Schiffsarzt ...