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01.10.2013
Ärtzliche Maßnahmen: Ist die Behandlung besonders riskant?
Bei Untersuchungen, Heilbehandlungen oder ärztlichen Eingriffen, bei denen die – nicht nur theoretische oder völlig zu vernachlässigende – Gefahr besteht, dass der Betreute stirbt oder schwerwiegende Gesundheitsschäden von längerer Dauer erleidet, reicht die Einwilligung des Betreuers nicht aus. ...