Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.10.2013

Ärtzliche Maßnahmen: Ist die Behandlung besonders riskant?

Bei Untersuchungen, Heilbehandlungen oder ärztlichen Eingriffen, bei denen die – nicht nur theoretische oder völlig zu vernachlässigende – Gefahr besteht, dass der Betreute stirbt oder schwerwiegende Gesundheitsschäden von längerer Dauer erleidet, reicht die Einwilligung des Betreuers nicht aus. ...