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01.02.2013
Ärger um den neuen Spielplatz
Es ist nicht rücksichtslos, einen neuen Spielplatz in unmittelbarer Nähe einer Wohnbebauung zu bauen. Ein Verstoß gegen das Gebot der Rücksichtnahme liegt somit nicht vor. Kinderspielplätze gehören im übrigen als wichtige Einrichtung ...