Artikel
23.08.2017
Änderung des Familiennamens im Geburtsmitgliedstaat außerhalb eines gewöhnlichen Aufenthalts
Art. 21 AEUV ist dahin auszulegen, dass er die Personenstandsbehörde eines Mitgliedstaats daran hindert, die Anerkennung und die Umschrift im Personenstandsregister des von einem Angehörigen dieses Mitgliedstaats in ...