Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
05.07.2011

´Jawohl mein Führer´ - Kündigungsgrund?

Im zu entscheidenden Fall hatte ein Arbeitnehmer im Gespräch mit der Sekretärin eines Vorgesetzen Anweisungen mit ´Jawohl mein Führer´ beantwortet. Daraufhin wurde das Arbeitsverhältnis ohne vorherige Abmahnung beendet. ...