Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
24.02.2014

'Sie sind ein Schwein' - außerordentliche fristlose Kündigung

Die Beleidigung des Vermieters mit 'Sie sind ein Schwein' ist eine erhebliche Vertragsverletzung durch den Mieter, wenn keine erhebliche Provokation durch den Vermieter vorausgegangen ist, und berechtigt den Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung, wenn die ...