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24.02.2014
'Sie sind ein Schwein' - außerordentliche fristlose Kündigung
Die Beleidigung des Vermieters mit 'Sie sind ein Schwein' ist eine erhebliche Vertragsverletzung durch den Mieter, wenn keine erhebliche Provokation durch den Vermieter vorausgegangen ist, und berechtigt den Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung, wenn die ...