Rechtsanwalt Lars Rieck

IPCL Rieck & Partner Rechtsanwälte
20097, Hamburg
Rechtsgebiete
Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz Wettbewerbsrecht
24.06.2015

Thomas Burchardt verliert erneut vor Gericht!

In einem von IPCL Rieck & Partner geführten Verfahren vor dem Amtsgericht Hannover unterlag der als Foto-Abmahner bekannte Thomas Burchardt gerade zum wiederholten Mal. IPCL Rieck & Partner hatte in der Vergangenheit schon einen Abgemahnten erfolgreich gegen Thomas Burchardt vertreten (wir berichteten).

Hintergrund:

Thomas Burchardt fällt seit Jahren durch Abmahnungen von Privatleuten auf. Diese sollen Fotos von Münzen z. B. für Internet-Angebote bei eBay & Co. genutzt haben. Pikant: Thomas Burchardt selbst ist nicht der Urheber dieser Münz-Bilder. Er hat sich die Rechte offenbar ausschließlich zum Abmahnen abtreten lassen.

Das Urteil: Unwirksame Abmahnung!

Thomas Burchardt muss unserem Mandanten nun alle Kosten für die Abwehr seiner Abmahnung bezahlen. Seine Abmahnung war unwirksam. Darauf hatten wir ihn auch außergerichtlich hingewiesen. Er ließ es allerdings auf ein Verfahren ankommen und wurde deshalb zum wiederholten Mal verurteilt. Wie viele andere Abgemahnte auf die unwirksamen Abmahnungen des Thomas Burchardt gezahlt haben, bleibt unbekannt.

Achtung Änderung!

Mittlerweile hat Thomas Burchardt seine Abmahnpraxis geändert, wohl zumindest auch durch unser erfolgreiches Vorgehen gegen ihn. Ob die neuen Abmahnungen wegen der Fotos von Münzen von Thomas Burchardt auch unwirksam sind und/oder abgewehrt werden können, können wir nur im Einzelfall und nach Prüfung der individuellen Abmahnung beurteilen.

Was tun?

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten? Her damit! Wir sagen Ihnen, ob und was man dagegen tun kann und was Sie unser Tätigwerden kosten würde.

Rufen Sie gleich an: Tel. 040/41167625

Fax 040/41167626

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