Thomas Burchardt mahnt seit geraumer Zeit Personen ab, die unberechtigt fremde Lichtbilder von Münzen mit ihrem eBay-Account zur Bebilderung von Angeboten verwenden. Wir haben bereits mehrfach darüber berichtet. Im jüngsten Fall mussten wir jedoch feststellen, dass Thomas Burchardt offensichtlich unberechtigt abmahnt.
Warum unberechtigt?
Hinlänglich bekannt ist, dass Thomas Burchardt des Öfteren aufgrund von Urheberrechtsverletzungen Abmahnungen ausspricht. Die ausschließlichen Nutzungsrechte, die Herr Burchardt geltend macht, bestehen jedoch mindestens in unserem aktuell jüngsten Fall nicht. Die Abbildung, auf die sich Thomas Burchardt in seiner Abmahnung beruft, entspricht nicht der vom Mandanten bei eBay verwendeten. Die von Thomas Burchardt ausgesprochene Abmahnung verstößt damit gegen § 97a Abs. 3 S. 1 UrhG und ist rechtswidrig.
Was ist die Folge?
Soweit eine Abmahnung unberechtigt oder unwirksam ist, kann der Abgemahnte gemäß § 97a Abs. 4 S. 1 UrhG Ersatz der für die Rechtsverteidigung erforderlichen Aufwendungen verlangen. IPCL Rieck & Partner Rechtsanwälte haben diesen Anspruch im aktuellen Fall für den Mandanten geltend gemacht. Mittlerweile hat Thomas Burchardt unserem Mandanten die Kosten unseres Tätigwerdens erstattet und erklärt, er mache keinerlei Ansprüche oder Forderungen gegen ihn geltend. Unser Mandant musste also keine Unterlassungserklärung abgeben und erhält alle Kosten erstattet.
Wir helfen!
Auch Ihre Abmahnung kann unberechtigt oder unwirksam sein! Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten, in der ausschließliche Nutzungsrechte geltend gemacht werden, obwohl diese möglicherweise gar nicht bestehen, z.B. weil Sie Abbildungen berechtigterweise nutzen oder sogar selbst Urheber dieser sind, so wenden Sie sich gerne an uns!
In einer Ersteinschätzung prüfen wir für Sie, ob die Abmahnung möglicherweise unberechtigt oder unwirksam und damit rechtswidrig ist. Wir teilen Ihnen auch sofort mit, was unsere Dienste Sie kosten würden.
Gleich anrufen! Tel. 040 / 41 16 76 25 oder E-Mail info(at)ipcl-rieck.de
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