Rechtsanwalt Lars Rieck

IPCL Rieck & Partner Rechtsanwälte
20097, Hamburg
Rechtsgebiete
Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz Wettbewerbsrecht
05.08.2016

Teurer Spaß Bausimulator 2015 – Abmahnung Astragon Entertainment GmbH

Der Bausimulator 2015 kann zu einem teuren Spaß werden – jedenfalls, wenn man das Computerspiel illegal per Filesharing bezieht. Die Astragon Entertainment GmbH aus Mönchengladbach lässt illegales Filesharing durch die Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte abmahnen. Gegenstand einer uns vorliegenden Abmahnung ist der laut amazon.de seit November 2014 auf dem Markt befindliche „Bausimulator 2015“.

Was wird gefordert?

Die Nimrod Anwälte fordern die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Hinsichtlich der Berechnung der Anwaltskosten wird der stattliche Gegenstandswert von 35.000,- Euro angenommen und eine hohe 1,5 Geschäftsgebühr statt der normal üblichen 1,3 angesetzt. Der „durchsetzbare“ Lizenzschaden für Bausimulator 2015 wird mit „bis zu 5.000,- Euro“ beziffert. Summa summarum sieht sich der Abgemahnte laut der Abmahnung von Nimrod Rechtsanwälte also einer Forderung von „bis zu 6.636,90 Euro“ gegenüber. Da erscheint die angebotene, pauschale Vergleichssumme von 850,- Euro gleich viel “freundlicher”. Doch ist auch dieser Betrag überhaupt gerechtfertigt für ein 2 Jahre altes Spiel wie Bausimulator 2015?

Lassen Sie sich beraten!

Sieht man sich mit solchen Kostenforderungen konfrontiert, kann einem mulmig werden. Gerade deshalb ist fachkundige Beratung hilfreich. So sind die Ausführungen in der oben beschriebenen Abmahnung zum Gegenstandswert und der geforderten Gebühr durchaus fraglich. Doch eine viel gefährlichere und potentiell teurere Falle kann in der Unterlassungserklärung lauern. Denn wichtig ist in erster Linie, dass Sie wissen, worauf Sie sich mit Ihrer Unterschrift einlassen: Gerade eine Unterlassungserklärung sollte nie leichtfertig unterzeichnet werden! Mit der Unterzeichnung verpflichten Sie sich und zwar über viele Jahrzehnte hinweg. Dies kann, je nach Wortlaut der Erklärung, ein hohes finanzielles Risiko für Sie bedeuten. Passiert die Rechtsverletzung noch einmal oder gar mehrmals, könnten Sie sich mit einer Unterschrift ruiniert haben.

Abmahnung von Spezialisten prüfen lassen!

Egal, ob der Vorwurf dem Grunde nach stimmt oder Sie ihn ausschließen können: Wenn Sie eine solche Abmahnung erhalten, lassen Sie sich von versierten Spezialisten beraten. Im Urheberrecht sind auch “normale” Anwälte schnell überfordert. In der klassischen Juristen-Ausbildung spielt das Urheberrecht als Nebenfach nahezu keine Rolle. Das für Mandanten kann teuer werden.

Ihr Auto bringen Sie ja auch nicht zum Klempner.

Ein Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht dagegen hat sein aus hunderten von Fällen angesammeltes Fachwissen bewiesen und einen mehrere Wochen andauernden Fachanwaltskurs mit 3 fünfstündigen Klausuren erfolgreich besucht. Vertrauen Sie Fachleuten. Diese kennen die aktuellste Rechtsprechung & können prüfen, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist. Sie zeigen Ihnen Möglichkeiten eines weiteren Vorgehens und auch deren Risiken.

Wir sind für Sie da – kurzfristig & bundesweit!

Wir gehen gezielt auf Ihre persönlichen Fragen und Probleme ein &beraten Sie individuell und kostentransparent. Wenn wir für Sie tätig werden sollen, benötigen wir die vollständige Abmahnung inkl. alle Anlagen, gerne auch per Fax (040/41167626) oder Email / pdf ( info (at) ipcl-rieck.de ), sowie eine von Ihnen unterzeichnete Vollmacht und Ihre vollständigen Kontaktdaten. Selbstverständlich informieren wir Sie vorab gerne über die Kosten unserer Dienstleistung für Sie.

Gleich anrufen! Tel. 040/ 41 16 76 25

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“Alles im grünen Bereich.”