Rechtsanwalt Lars Rieck

IPCL Rieck & Partner Rechtsanwälte
20097, Hamburg
Rechtsgebiete
Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz Wettbewerbsrecht
24.06.2014

Tarantino lässt grüßen: Pumpkin and Honey Bunny UG

T-Shirts mit den unterschiedlichsten Aufdrucken sind im Trend. Unzählige T-Shirt–Shops lassen sich im Internet finden. Zahlreiche Bilder, Wörter und Zeichen werden als Motiv angeboten. Lässt sich trotz der Vielzahl an Designs nichts finden, kann man sogar sein eigenes Design hochladen.

Die angebotenen Designs werden von Designern hergestellt, die bei jedem Verkauf eines T-Shirts eine kleine Provision erhalten. Das Problem: Oft sind die Rechte unklar. Schnell will man einen tollen Spruch oder ein lustiges Wort verwenden und gerät noch schneller in die Abmahnfalle.

Meissner und Meissner Rechtsanwälte beispielsweise mahnen für die Pumpkin and Honey Bunny UG aus Berlin ab. Diese haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft soll sich nach Darstellung von Meissner und Meissner durch die Marken „Hauptstadtrocker“ und „GroßstadtAdel“ einen Namen gemacht haben.

Ist das nicht aus "Pulp Fiction"?

Insbesondere aber hat die Pumpkin and Honey Bunny UG mehrere bereits bekannte Begriffe aufgegriffen und diese als Marke für bestimmte Warenklassen angemeldet. Damit will Pumpkin and Honey Bunny UG sicherstellen, dass kein anderer diese Marken z. B. auf dem T- Shirt trägt. Unter anderem handelt es sich dabei um die Begriffe „Shopaholic“ und „Veni Vidi Vodka“ – eingetragene Marken der Pumpkin and Honey Bunny UG.

Besonders originell sind diese Abmahnungen, wenn man bedenkt, dass die Firma der Abmahner ganz offensichtlich auf zwei Charakteren aus dem Film „Pulp Fiction“ des Regisseurs Quentin Tarantino basiert. Was der wohl dazu sagen würde?

Was wird vorgeworfen?

Meissner und Meissner Rechtsanwälte mahnen für die Pumpkin and Honey