Uns liegt erneut eine Abmahnung der Lindner Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe vor. Diese mahnen für die Band Culcha Candela angebliche Urheberrechtsverstöße durch Tauschbörsennutzung im Internet ab. In diesem Fall handelt es sich um das Lied „Von Allein“, dass in einer Datei „German Top 100 Single Charts“ enthalten sein soll. Angeblich habe der Abgemahnte die Datei „German Top 100 Single Charts“ über ein sogenanntes Peer-to-Peer Netzwerk zum Download angeboten; damit unter anderem auch „Von Allein“ von Culcha Candela.
Holzauge, sei wachsam!
Besonders bei Abmahnungen wie denen von den Rechtsanwälten Bindhardt Fiedler Zerbe sollten Sie vorsichtig sein und sorgfältig vorgehen. Die Anwälte fordern das Unterschreiben einer strafbewehrten Unterlassungs – und Verpflichtungserklärung und legen auch gleich einen Entwurf bei. Um eine schnelle Beendigung der Angelegenheit zu gewährleisten, soll auch noch ein sog. Vergleichsbetrag in Höhe von 400 Euro überwiesen werden. Was Sie in diesen vierseitigen Schreiben leicht überlesen können, ist die Ziffer 6 des Entwurfs der Unterlassungserklärung. Hier wird erklärt, dass Culcha Candela außerdem bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit noch ein Schadensersatzanspruch zusteht. „… eine exakte Schadenshöhe (kann) erst nach vollständiger Auskunftserteilung benannt und beziffert werden…“. Übersetzt bedeutet das, dass möglicherweise eine weitere Zahlung neben den 400 Euro auf Sie zukommen kann. „…in Höhe der angemessenen Lizenzgebühr.“.
Deswegen unser Rat für Sie:
Suchen Sie unverzüglich einen Fachanwalt für Urheber – und Medienrecht auf. Dieser kann Sie umfassend beraten und Ihnen eine speziell für Sie angefertigte Unterlassungs - und Verpflichtungserklärung „maßschneidern“. Denn die den Abmahnungen beigefügten Unterlassungserklärungen