Rechtsanwalt Lars Rieck

IPCL Rieck & Partner Rechtsanwälte
20097, Hamburg
Rechtsgebiete
Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz Wettbewerbsrecht
28.05.2014

Shootout – Keine Gnade von Waldorf Frommer

Die Münchener Abmahnung-Kanzlei Waldorf Frommer mahnt weiterhin für die ebenfalls in München ansässige Constantin Film Verleih GmbH ab. Dem Empfänger einer uns vorliegenden Abmahnung wird vorgeworfen, den Film „Shootout - Keine Gnade“ per Internet-Tauschbörse weltweit öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Worum geht‘s?

„Shootout – Keine Gnade“ ist ein Film mit Sylvester Stallone als Hauptdarsteller, der Anfang 2013 in die Kinos kam. Sylvester Stallone spielt einen Auftragskiller, der sich mit einem jungen Polizisten verbündet, um den Mörder seines Partners zu finden.

Was wird gefordert?

Waldorf Frommer fordert für die Constantin Film Verleih GmbH von dem Abgemahnten neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung Schadenersatz i.H.v. 1200 Euro und Ersatz der Rechtsanwaltskosten i.H.v. 281,30 Euro, mithin eine Gesamtsumme von 1481,30 Euro. Die Summe ist hier besonders hoch, da in der Abmahnung noch ein weiterer Film enthalten ist, dessen öffentliche Zugänglichmachung dem Abgemahnten ebenfalls vorgeworfen wird.

Ist das rechtmäßig?

Es kommt es darauf an. Es kommt insbesondere darauf an, ob der Abgermahnte den Verstoß selbst begangen hat, wie es Waldorf Frommer annehmen. Dann kann die Forderung der Rechtsanwaltskosten gerechtfertigt sein. Ob auch tatsächlich ein Schaden i.H.v. ausgerechnet 1200 Euro entstanden ist, ist u. U. gerichtlich zu klären. Hat der Abgemahnte die Tat aber nachweislich nicht begangen, so muss geprüft werden, ob andere Familienmitglieder, Untermieter oder andere Nutzer des Internetanschlusses in Frage kommen. Auch kann in ein WLAN eingebrochen worden sein. Je nach Situation ist dann zu entscheiden. So kann es durchaus sein, dass weder eine Unterlassungserklärung abgegeben, noch Geld