Die easy inks GmbH aus Denzlingen lässt SNP Schlawien Partnerschaft mbB angebliche Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht abmahnen.
Die easy inks GmbH handelt mit Drucker-Zubehör, Tinte und Toner und lässt Mitbewerber abmahnen. In einer uns vorliegenden Abmahnung werden angebliche Verstöße im Onlinehandel gerügt.
Was wird vorgeworfen?
Der Abmahnung von SNP Schlawien ist zu entnehmen, dass der Abgemahnte unerlaubterweise mit einem Prüfsiegel für Nachfüll-Tinte geworben habe. Da keine Prüfung z.B. eines anerkannten Prüf-Instituts vorliege, sei das Werben damit unlauter.
Darüber hinaus werbe der Abgemahnte bei verschiedenen Produkten mit den Zertifizierungen ISO 9001 und ISO 14001, obwohl diese Zertifizierungen nur für Unternehmen, nicht aber für Produkte vergeben würden. Die Werbung mit den Zertifizierungen an einem Produkt sei grundsätzlich wettbewerbswidrig, so SNP Schlawien.
Schließlich habe der Abgemahnte an Nachfüll-Tinten mit dem so genannten RoHS-Siegel. Dieses Prüfsiegel werde jedoch lediglich für Elektro-und Elektronik-Geräte vergeben. Die Werbung im Zusammenhang mit Nachfüll-Tinte sei deshalb ebenfalls wettbewerbswidrig.
Was wird gefordert?
Die easy inks GmbH als rechtstreuer Mitbewerber habe gegen den Abgemahnten einen Anspruch auf Unterlassung der gerügten Werbeformen. Es müsse laut SNP Schlawien eine angemessen strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden.
Weiter fordern SNP Schlawien für die easy inks GmbH die Freistellung von den Anwaltskosten für die Abmahnung. Nach Auffassung der Abmahner betrage der Gegenstandswert der drei oben genannten Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht insgesamt 60.000,- €, was nach den Ausführungen von SNP Schlawien in der Abmahnung bei gerichtlicher Geltendmachung auch durchaus höher ausfallen könne. Insgesamt werden damit Anwaltskosten i.H.v. 1642,40 € netto gefordert.
Was tun?
Wenn auch Sie eine Abmahnung der easy inks GmbH aus Denzlingen durch SNP Schlawien Partnerschaft mbB erhalten haben, so sollten Sie sich schnellstens kompetenten rechtlichen Rat vom Spezialisten einholen. Wettbewerbsrecht ist eine komplizierte Spezial-Materie. Auch viele Juristen haben hier Probleme. Verfangen Sie sich nicht im Dschungel der Rechtsprechung. Nehmen Sie die Abmahnung sofort ernst. Ansonsten droht schnell bei Verfristung der Abmahnung ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung mit weiteren erheblichen Kosten.
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Wir sind unter anderem auf das Wettbewerbsrecht spezialisiert. Rechtsanwalt Rieck ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und stellt Ihnen die gesamte Kompetenz der Kanzlei zur Verfügung.
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