Rechtsanwalt Lars Rieck

IPCL Rieck & Partner Rechtsanwälte
20097, Hamburg
Rechtsgebiete
Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz Wettbewerbsrecht
01.08.2013

Rechtsmissbrauch: U +C Rechtsanwälte haften für Abmahnungen im Wettbewerbsrecht

Wie diverse Kollegen berichten, gab es vor kurzem eine interessante Entscheidung betreffend die Haftung für rechtsmissbräuchliche Abmahnungen. Es ist jedoch zu beachten, dass der vorliegende Fall im Wettbewerbsrecht spielt, nicht im Urheberrecht.
Das Amtsgericht Regensburg (Urteil vom 05.07.2013; Az.: 4 C 3780/12) entschied, dass nicht nur Geschäftsführer eines Unternehmens persönlich haften, sondern in diesem Fall auch die abmahnende Rechtsanwaltskanzlei Urmann + Collegen Rechtsanwälte.

Sind das nicht die Porno-Abmahner?

Die Kanzlei U+C Rechtsanwälte ist kein Unbekannter in der Abmahnbranche. Sie ist vor allem für massenhafte Porno-Abmahnungen bekannt. Letztes Jahr erregte sie mit dem sogenannten „Porno-Pranger“ erhebliches Aufsehen. Das geplante Veröffentlichen von Abgemahnten durch U+C wurde jedoch wegen der Pranger-Wirkung gerichtlich verboten.

Porno-Pranger verboten.

Darüber hinaus ließ U+C Rechtsanwälte für die KVR Handelsgesellschaft mbH eine wahre Flut von Abmahnungen wegen angeblicher Wettbewerbsverstöße auf diverse Unternehmen niedergehen. In den Abmahnungen wurde eine Pauschalsumme von ca. 650 Euro zur Erledigung gefordert, was vermutlich den außergerichtlichen Anwaltskosten entsprechen sollte. Laut Amtsgericht Regensburg seien innerhalb weniger Wochen über 1000 Abmahnungen verschickt worden.

1000 x 650 Euro.

Eines der Unternehmen erhob daraufhin erfolgreich eine sogenannte negative Feststellungsklage gegen die KVR Handelsgesellschaft mbH. Als das Unternehmen jedoch das Urteil vollstrecken wollte, war die KVR Handelsgesellschaft mbH bereits insolvent. Es gab aber noch die Geschäftsführer der Gesellschaft und die Anwälte von U+C Rechtsanwälte. Von denen forderte die Klägerin nunmehr ihre Kosten, die sich auf ungefähr 1.800 Euro beliefen.

Wettbewerbsverhältnis nur vorgetäuscht.

Sowohl für die Geschäftsführer als auch für die Anwälte