Rechtsanwalt Lars Rieck

IPCL Rieck & Partner Rechtsanwälte
20097, Hamburg
Rechtsgebiete
Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz Wettbewerbsrecht
15.10.2015

Ray Ban oder nicht Ray Ban?

Wir berichteten bereits im April 2015, dass die Firma Luxottica Group S.p.A. aus Mailand, Italien erneut wegen Markenverletzung der Marke „Ray Ban“ abmahnen lässt. Die Abmahnung wurde in dem uns vorliegenden Fall durch die Dr. Eikelau, Masberg und Kollegen Rechtsanwälte ausgesprochen. Wir gingen schon damals von einer neuen Ray Ban – Abmahnwelle aus. Dies hat sich bestätigt. Eine Vielzahl von Anfragen erreichte uns in der jüngsten Vergangenheit. Viele Ahnungslose sind auf chinesische Fake-Seiten und Facebook-Werbung hereingefallen, auf denen extrem günstige, angebliche Ray Ban – Sonnenbrillen angeboten werden. Dabei dürfte es sich jedoch um Produktfälschungen und Piraterie-Ware handeln.

Problem Gewerblichkeit.

Der Unterschied zu den Abmahnungen, über die wir im April berichteten:
Unser Mandant hatte eine Sammelbestellung vorgenommen und auch für Freunde und Verwandte bestellt. Da er somit 10 vermeintliche „Ray Ban“ – Brillen bestellte, hielten die Dr. Eikelau, Masberg und Kollegen Rechtsanwälte dies für eine gewerbliche Nutzung und mahnten unseren Mandanten ab.

Der Vorwurf:

Die Rechtsanwälte Dr. Eikelau, Masberg und Kollegen teilen in ihrer Abmahnung mit, dass der deutsche Zoll Waren entdeckt haben soll, welche mit der Marke „Ray Ban“ versehen und für unseren Mandanten bestimmt waren.
Angeblich seien die Brillen von einem sachverständigen Experten überprüft worden, mit dem Ergebnis, dass es sich um Produktfälschungen handeln soll.
Außerdem wird dem Schreiben eine vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigefügt, welche binnen 4 Werktagen ab Zugang des Schreiben unterschrieben zurückgeschickt werden soll.
Mit einem kurzen Satz wird mitgeteilt, dass die Anwaltskosten für die Abmahnung zu erstatten seien, ohne diese jedoch zu beziffern. Laut beigefügter Unterlassungserklärung werden die Anwaltskosten anhand eines Streitwerts von 150.000 EUR angesetzt. Hätte unser Mandant diese Unterlassungserklärung der Dr. Eikelau, Masberg und Kollegen Rechtsanwälte unterschrieben, hätte er sich also verpflichtet, einen Betrag von 2.305,40 EUR netto zu zahlen.
Drohung mit Strafanzeige
Die Dr. Eikelau, Masberg und Kollegen Rechtsanwälte erwähnen auffällig beiläufig, dass die Firma Luxottica Group S.p.A. an einer strafrechtlichen Ahndung „zunächst“ nicht interessiert sei. Wenn aber innerhalb der 4 Tages–Frist keine „abschließende Lösung der markenrechtlichen Problematik“ erzielt werden könne, werde die Luxottica Group S.p.A. die gebotenen strafrechtlichen Schritte einleiten.

Brauchen Sie einen Anwalt?

Gerade im Markenrecht können sehr hohe Kosten entstehen, die regelmäßig im vierstelligen Bereich liegen. Häufig wird ein Mindest-Gegenstandswert von 50.000 EUR angenommen, nach dem sich Anwaltsgebühren etc. berechnen sollen. Nach oben sind die Grenzen offen. So lagen uns schon vergleichbare Abmahnungen mit Streitwerten im deutlich siebenstelligen Bereich vor.
Eine anwaltliche Beratung ist spätestens bei solchen Summen sehr hilfreich und auch kostensparend. Wir empfehlen dabei, keinen Kontakt mit der Gegenseite aufzunehmen. Jede Information an die Gegenseite kann gegen Sie verwendet werden.
Wir haben häufig Fälle, bei denen sich herausstellt, dass die Forderung der Gegenseite gänzlich unberechtigt oder viel zu hoch angesetzt ist. Auch in diesem Fall konnte die Zahlung an die Gegenseite erfolgreich abgewendet werden. Dabei hilft uns auch unsere eigne Praxis aus der Versendung und dem Empfang solcher Abmahnungen. Grundsätzlich sind Abmahnungen ein legitimes und kostensparendes Mittel, um Prozesse zu vermeiden. Viele Massenabmahner haben dieses an sich hilfreiche Instrument außergerichtlicher Streitbeilegung aber mit überzogenen Forderungen und fragwürdigen Ansprüchen in Verruf gebracht.

Jemand fälscht Ihre Designs, Marken, Produkte?
• Sie haben eine Abmahnung wegen Imports gefälschter Ware erhalten?

Wir stehen Ihnen mit unserem Know-How zur Verfügung. Fragen? Rufen Sie uns gleich an: 040/411 67 62 5 oder übersenden Sie uns gleich Ihre Abmahnung per Fax 040/411 67 626 oder E-Mail info(at)ipcl-rieck.de für eine kostenlose Ersteinschätzung. Wir teilen Ihnen baldmöglichst mit, was getan werden kann und was unser Service Sie kosten wird. Durch die Übersendung der Abmahnung kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande.

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