Rechtsanwalt Lars Rieck

IPCL Rieck & Partner Rechtsanwälte
20097, Hamburg
Rechtsgebiete
Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz Wettbewerbsrecht
05.02.2016

Rant eines genervten Anwalts

Ich bin genervt. Jemand ist empört, dass ich sein Mandat nicht annehme. Es gehe mir offensichtlich nur um´s Geld, so die Unterstellung. Mir ist etwas der Kragen geplatzt, da ich so etwas in letzter Zeit immer häufiger erlebe. Dazu muss ich anmerken, dass es ein offenes Geheimnis ist, dass der Gesetzgeber die Anwaltsvergütung in Angelegenheiten mit 3stelligen Wertbereichen unattraktiv und nicht kostendeckend für Anwälte gestaltet hat. So blöd es klingt: Ich bin nicht die Öffentliche Rechtsauskunft. Ich habe dem potentiellen Mandanten deshalb folgende E-Mail geschrieben.

“Sehr geehrter Herr X,

Sie sind verärgert, weil ich Ihr Mandat nicht annehmen möchte. Bitte versuchen Sie, sich einmal in meine Situation zu versetzen:

Ich bin selbständiger Unternehmer. Ich arbeite 6 Tage die Woche, meist 12 Stunden am Tag und bin für meine Mandanten auch privat über Social Media-Kanäle nahezu jederzeit erreichbar. Ich hafte meinen Mandanten für alles was ich für Sie tue mit allem, was ich habe. Ich bin meiner Familie, meinen Kolleginnen und meinen Angestellten dafür verantwortlich, ihren Lebensunterhalt zu sichern. Der “Lohn” dieses Risikos und der Verantwortung: Ich darf den Preis meiner Arbeit und auch die Mandate, die ich annehme, selbst bestimmen.

Wenn Ihnen zwei Leute Arbeit anbieten, die gleich lang und schwer ist, und Sie bei der einen Arbeitsstelle noch Geld mitbringen müssen, damit Sie dort arbeiten dürfen, aber im Falle schlechter Arbeit oder auch nur eines Missgeschicks Ihrem Arbeitgeber mit Ihrem gesamten Vermögen voll haften, während der andere Arbeitgeber Ihnen einen gerechten Lohn zahlt: Welche Arbeit würden Sie annehmen?

Mit freundlichem Gruß,

Lars Rieck
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz”

So, jetzt geht´s mir besser. Glaube ich.