Rechtsanwalt Lars Rieck

IPCL Rieck & Partner Rechtsanwälte
20097, Hamburg
Rechtsgebiete
Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz Wettbewerbsrecht
22.12.2015

Petra Heide war gestern; jetzt kommt Nebulus GmbH!

Die Nebulus GmbH mit Geschäftsführer Alexander Scharnböck aus Deggendorf versendet urheberrechtliche Abmahnungen. Die Abgemahnten sollen für Angebote auf der Internet-Plattform eBay Produktfotos von Nebulus – Artikeln benutzt haben. Daran habe die Nebulus GmbH die ausschließlichen Nutzungsrechte. Niemand außer der Nebulus GmbH dürfe deshalb diese Fotos zum Zwecke der Produktpräsentation im Internet verwenden. Deshalb habe die Nebulus GmbH Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gegen die Abgemahnten. Außerdem wird die unverzügliche Einstellung der Verwendung gefordert und eine Strafbarkeit gemäß § 106 UrhG in den Raum gestellt.

Was wird gefordert?

Die Abgemahnten sollen den Rechtsstreit jedoch “schnell und unkompliziert erledigen” können, indem sie eine Unterlassungserklärung abgeben und für die unberechtigte Verwendung des Bildes Schadenersatz i.H.v. 90,- € zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr i.H.v. 15,- € zahlen. Der Abmahnung der Nebulus GmbH liegt auch ein Entwurf eines Unterlassungsvertrages bei. Für den Eingang der Unterlassungserklärung wird eine Frist von einer Woche ab Datum der Abmahnung gesetzt. Fristverlängerungen werden bereits mit der Abmahnung verweigert. Der Verstoß sei eindeutig und umfangreich dokumentiert. Der Schadenersatz und die Bearbeitungsgebühr sollen binnen einer Frist von 14 Tagen überwiesen werden.

Für den Fall der Nichtabgabe einer Unterlassungserklärung oder fehlender Zahlung wird eine Übergabe an den Rechtsanwalt der Nebulus GmbH ohne weitere Ankündigung angedroht. Dieser werde den Unterlassungsanspruch gegebenenfalls auch im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gerichtlich durchsetzen.

Was ist mit Petra Heide?

In der Vergangenheit wurden uns immer wieder urheberrechtliche Abmahnung der Frau Petra Heide vorgelegt. Wir berichteten auch mehrfach darüber. Petra Heide behauptete darin, Urheberin der Produktfotos aus ihren Abmahnungen von Waren der Firma Nebulus GmbH  zu sein. Ob Frau Petra Heide auch weiterhin solche Abmahnungen ausspricht, ist uns nicht bekannt. Ebenfalls unbekannt ist uns, ob Frau Petra Heide Urheberin der Fotografien ist, deren Verwendung nun von der Nebulus GmbH abgemahnt werden.

Was tun?

Selbst wenn Sie tatsächlich den vorgeworfenen Verstoß begangen haben, können wir nur davor warnen, den als Entwurf anliegenden Unterlassungsvertrag zu unterzeichnen. Auch könnten die Abmahnungen der Nebulus GmbH gemäß § 97a UrhG unwirksam sein. Dies prüfen wir für Sie gerne. Übersenden Sie uns Ihre vollständige Abmahnung mit allen Anlagen Ihren Kontaktdaten. Wir melden uns baldmöglichst bei Ihnen mit einer kostenlosen ersten Einschätzung und Handlungsoptionen sowie einem Angebot betreffend die Kosten unseres weiteren Tätigwerdens.

Rufen Sie jetzt an: Tel. 040/411 67 62 5

oder senden Sie uns eine E-Mail an info(at)ipcl-rieck.de oder ein Fax an 040/411 67 62 6.

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