Die Fotografin Petra Heide mahnt auch Urheberrechtsverstöße durch sog. “Fotoklau” in privaten Angeboten auf der Plattform von eBay Kleinanzeigen ab.
Wir berichteten schon mehrmals darüber, dass Petra Heide wegen Urheberrechtsverstößen durch die Benutzung von Fotos auf eBay abmahnt. in jedem uns bekannten Fall handelt sich bei den Fotos um Produktfotos von Nebulus – Bekleidungsstücken. Frau Heide behauptet in den Abmahnungen, sie sei Urheberin der Nebulus – Produktfotos. Pikant: Uns liegen auch Abmahnungen des Unternehmens Nebulus GmbH selbst vor – wegen Urheberrechtsverstößen durch die unerlaubte Benutzung von Nebulus – Produktfotos.
Ausgeweitete Aktivitäten.
Offensichtlich hat Petra Heide ihre Aktivitäten auch auf private Kleinanzeigen bei eBay ausgeweitet. Es liegt uns eine Abmahnung vor, in der Frau Heide die Verwendung von 3 Nebulus – Produktfotos abmahnt. Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung fordert sie 60,- € pro Produktfoto sowie einen Aufschlag i.H.v. 100 % wegen der angeblich nicht erfolgten Nennung des Urhebers. Weiter verlangt sie 4,85 € (Auslagen) und 3,80 € (Porto).
Wieder unwirksam.
Erstaunlicherweise ändert Frau Heide nichts am fragwürdigen Inhalt ihrer Nebulus-Abmahnungen. Wir hatten bereits in der Vergangenheit mehrfach auf problematische Formulierungen hingewiesen. Deshalb sind die uns bekannten Abmahnungen von Frau Heide nach unserer Rechtsauffassung unwirksam. Der Grund: Abgemahnte sollen in der der Abmahnung anliegenden Unterlassungserklärung mehr unterlassen, als Frau Heide selbst bei Richtigkeit der Vorwürfe gesetzmäßig zustehen würde. Petra Heide weist die Abgemahnten aber nicht darauf hin. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben! Gemäß § 97a Abs. 2 Nr. 4 UrhG sind solche Abmahnungen deshalb unwirksam. Selbst rechtmäßig abgemahnte Urheberrechtsverletzer haben daher einen einklagbaren Anspruch auf Erstattung ihrer Anwaltskosten, § 97a Abs. 4 UrhG. Ob dies in jedem einzelnen Fall so ist, kann nur bei Studium des exakten Wortlauts der Abmahnung durch Experten beurteilt werden.
Keine fremden Bilder ohne Erlaubnis nutzen!
Bitte verwenden Sie keine fremden Fotos – wenn ja, bitten Sie vorher um Erlaubnis! Auch Hersteller-Fotos von Waren, die Sie tatsächlich gekauft haben, dürfen Sie nicht einfach benutzen. Diese Fotos hat meist ein Fotograf erstellt, der damit sein Geld verdient und vom Hersteller dafür bezahlt wird. Dieser Hersteller mag es nicht, wenn ihm mit den von ihm selbst bezahlten Fotos Konkurrenz gemacht wird. Viele Unternehmen gehen zwar gegen solche Verstöße nicht vor, um keine Kunden zu vergraulen – das ist aber kein Freibrief! Es häufen sich die Fälle, wo die Fotografien dieser Produkte selbst mittlerweile gegen solche Verstöße vorgehen.
Was ist erlaubt bei Produktfotos?
Sie dürfen eigene Fotos der von Ihnen legal gekauften Waren und Produkte anfertigen oder anfertigen lassen. Diese Fotos dürfen Sie für Ihre Angebote im Internet, z. B. bei eBay benutzen. Diese Fotos sehen u. U. nicht ganz so professionell aus. Sie ersparen sich aber viel Ärger wie z. B. durch die uns vorliegenden Abmahnungen von Frau Petra Heide.
Wir helfen Ihnen!
Wenn Sie eine Abmahnung bekommen haben, helfen wir Ihnen gerne. Übersenden Sie uns Ihre gesamte Abmahnung inkl. aller Seiten, Anlagen & Ihren Kontaktdaten. Wir prüfen, was wir für Sie tun können und teilen Ihnen mit, was dies Sie kosten würde. Keine Sorge: Durch die Übersendung der Abmahnung kommt kein Mandatsverhältnis zu Stande.