Rechtsanwalt Lars Rieck

IPCL Rieck & Partner Rechtsanwälte
20097, Hamburg
Rechtsgebiete
Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz Wettbewerbsrecht
02.10.2015

Petra Heide – Abmahnung wieder unwirksam.

Erneut hat uns ein Mandant eine Abmahnung von Petra Heide wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Urheberrecht vorgelegt. Der Abgemahnte habe Nebulus – Produktfotos, die Petra Heide erstellt habe, für ein Angebot auf der Internet-Verkaufsplattformen eBay benutzt. Hierfür besitze er keine Berechtigung, z. B. in Form einer Lizenz.

Was wird gefordert?

Deshalb fordert Petra Heide von dem Abgemahnten

  • Beseitigung des Verstoßes
  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Zahlung von Schadenersatz in Form fiktiver Lizenzkosten in Höhe von 2.280,- €.

Petra Heide legt dem Abmahn-Schreiben sogar den vorgefertigten Entwurf einer Unterlassungserklärung bei. Wir können nur davor warnen, diesen Entwurf zu unterzeichnen und Petra Heide zuzusenden.

Wieder unwirksam!

Nach sorgfältiger Prüfung der Abmahnung müssen wir erneut feststellen, dass auch diese Abmahnung von Petra Heide unwirksam gemäß § 97a UrhG ist. Wir haben die Abmahnung deshalb für unseren Mandanten zurückgewiesen. Darüber hinaus kann unser Mandant die Kosten für unsere Beauftragung gemäß § 97a Abs. 4 UrhG von Petra Heide fordern. Wir haben diese deshalb bei Petra Heide geltend gemacht und sie zur Zahlung aufgefordert.

Abmahnung mit Macken.

Schon deshalb müssen wir davon abraten, die von Petra Heide ihren Abmahnungen beigelegte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, selbst wenn sie den Verstoß tatsächlich begangen haben. Wir mussten feststellen, dass beim Entwurf dieser Erklärung offenbar nicht mit der für diesen besonders sensiblen Bereich erforderlichen, hohen Genauigkeit und Sorgfalt gearbeitet wurde. So sind ganze Teile der Unterlassungserklärung unverständlich, da entscheidende Satzteile fehlen etc. Auch kommen mehrfach verwendete, gleiche Nebulus – Fotos mehrfach in der Unterlassungserklärung vor. Der der Abmahnung anliegende Entwurf ist deshalb unserer Auffassung nach für die Ausräumung einer Wiederholungsgefahr ungeeignet. Erfahrene Spezialisten wie wir können Ihnen, selbst wenn der Vorwurf richtig sein sollte, eine auf ihren Fall maßgeschneiderte Unterlassungserklärung formulieren.

Weiter behauptet Petra Heide Urheberrechtsverletzungen an 19 Nebulus – Fotos, bildet aber nur 18 Nebulus – Fotos ab (inkl. Wiederholungen).

Darüber hinaus halten wir die Schadenersatz-Forderung von Petra Heide für überhöht. So wird ein Aufschlag von 100% verlangt, da die Urheberin nicht genannt worden sei. Auch werden bei mehrfach verwendete Nebulus – Fotos die Forderungen schlicht entsprechend vervielfacht, anstatt einen Zuschlag für die Mehrfach-Verwendung vorzunehmen, wie dies z. B. die MFM-Tabelle vorsieht.

Was tun?

Ob auch Ihre Abmahnung unwirksam ist, kann nicht allgemein gesagt werden. Dies können wir erst nach einer Einzelfallprüfung beantworten. Wenn Sie von uns eine kostenlose Ersteinschätzung erhalten möchten, übersenden Sie uns bitte Ihre gesamte Abmahnung mit allen Seiten am besten per Fax 040/411 67 62 6 oder E-Mail info(at)ipcl-rieck.de. Durch die Übersendung Ihrer Abmahnung kommt noch kein Mandatsverhältnis zu Stande! Wir melden uns dann baldmöglichst bei Ihnen und teilen Ihnen mit, was wir für Sie tun können und was dieser Service Sie Kosten wird. Auch werden wir uns bemühen, die Abmahnung zurückzuweisen und die Kosten für uns bei Petra Heide einzutreiben, wenn Sie dieses möchten.

Gleich anrufen: 040/411 67 62 5

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