Rechtsanwalt Lars Rieck

IPCL Rieck & Partner Rechtsanwälte
20097, Hamburg
Rechtsgebiete
Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz Wettbewerbsrecht
22.04.2015

Patentrecht: Nickelfrei ist nicht nickelfrei?

Die NB Technologie GmbH mahnt Anbieter von Schmuck ab, der als “nickelfrei” bezeichnet ist. Jeder Zehnte hat eine Nickel-Allergie. Deshalb wird “Nickel-freier” Schmuck angeboten. Dieser Schmuck ist in den meisten Fällen nicht Nickel-frei. Es ist anscheinend aber möglich, Nickel-freien Schmuck herzustellen. Die NB Technologie GmbH hat dafür ein europäisches Patent für die “Verwendung eines biokompatiblen Werkstoffes aus Edelstahl mit einer martensitischen Randschicht für Uhren, Uhrenteile und Schmuck” angemeldet.

8 % Nickel = nickelfrei?

Die NB Technologie GmbH ist seitdem damit beschäftigt, Schmuckhändler abmahnen zu lassen, die “nickelfreien” Schmuck verkaufen, der von anderen Herstellern als NB Technologie GmbH stammt. 2014 entschied sogar der BGH (Urteil vom 10.04.14, Az.: I ZR 43/13) zu Gunsten von NB Technologie GmbH in einer wettbewerbsrechtlichen Streitigkeit. Es ging in dem BGH-Verfahren um den Vorwurf irreführender Werbung. Die Beklagten hatten Schmuck als “nickelfrei” verkauft, obwohl ca. 8 % Nickel-Anteil festgestellt werden konnten. In den ersten Abmahnungen der NB Technologie GmbH wurde neben dem UWG-Verstoß wettbewerbswidrige Irreführung auch die Verletzung des Patents vorgeworfen. Deshalb forderte die NB Technologie GmbH damals auch Schadensersatz.

Nicht nickelfrei oder doch nickelfrei?

Verschiedene unserer Kollegen hielten die Abmahnung deshalb für unwirksam. Es könne nicht sein, dass einerseits Irreführung vorliege, weil Nickel-haltiger Schmuck als Nickel-frei verkauft werde und andererseits eine Patentverletzung vorliege, weil die Abgemahnten Nickel-freien Schmuck nach dem Patent  der NB Technologie GmbH hergestellt hätten. Dies wäre ein Widerspruch in sich. Mittlerweile ist festzustellen, dass die NB Technologie GmbH nur noch wegen wettbewerbswidriger Irreführung abmahnt. Gleichwohl fordert die NB Technologie GmbH (unserer Auffassung nach zu Unrecht) Schadensersatz gefordert.

Weg ist das Patent.

Inzwischen wurde das Patent der NB Technologie GmbH widerrufen. Dagegen hat die NB Technologie GmbH Beschwerde erhoben. Diese hat aufschiebende Wirkung. Das Patent wird damit als noch eingetragen behandelt. Unser letzter Stand ist, dass die NB Technologie GmbH immer noch Schmuckhändler abmahnt und sogar erste Mahnbescheide beantragt.

Was tun?

Ihr Unternehmen braucht rechtliche Beratung oder Vertretung im Wettbewerbsrecht oder Patentrecht? Dann wenden Sie sich gerne an uns. Wir haben Erfahrung! Rechtsanwalt Rieck ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Rufen Sie uns an unter 040/ 411 67 62 – 5. Auch per E-Mail (info(at)ipcl-rieck.de) oder Fax (040/ 411 67 62 – 6) sind wir für Sie da.

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