Rechtsanwalt Lars Rieck

IPCL Rieck & Partner Rechtsanwälte
20097, Hamburg
Rechtsgebiete
Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz Wettbewerbsrecht
22.08.2013

Neues von Thomas Burchardt: Abmahnung Reloaded.

Neues aus der Feder des Abmahners Thomas Burchardt: Wie wir bereits des Öfteren berichteten, versendet Herr Thomas Burchardt Abmahnungen an eBay-Verkäufer, die Münzen bei eBay anbieten. Thomas Burchardt hat sich nach eigener Darstellung die ausschließlichen Rechte für die Bilder abtreten lassen und nutzt diese nun für urheberrechtliche Abmahnungen. Die Forderungen von Herrn Burchardt halten wir für deutlich überhöht.

Überhöhte Lizenzforderungen.

Wie bereits berichtet, fordert Thomas Burchardt für die Verwendung eines Bildes in letzter Zeit 180 Euro. Viele Abgemahnte zahlen aus Angst vor rechtlichen Scherereien eingeschüchtert diesen Betrag und unterzeichnen eine vorgegebene Unterlassungserklärung oder verfassen selbst eine. Dabei nehmen sie an, damit sei die Angelegenheit endgültig erledigt.

Böses Erwachen.

Bereits in der Vergangenheit mussten einige Abgemahnte dies bitter bereuen. Sie hatten versäumt, bei eBay die unverzügliche Entfernung der illegal benutzten Bilder in die Wege zu leiten. Die Folge: Thomas Burchardt behauptete kurze Zeit später, die vereinbarte Vertragsstrafe sei verwirkt, da das Bild nicht entfernt worden sei und weiter illegal öffentlich zugänglich gemacht werde. Schon diese Argumentation ist sehr fragwürdig. Im Interesse der Übersichtlichkeit gehen wir hier aber vorerst nicht weiter darauf ein.

Die neue Masche.

Thomas Burchardt hat offenbar eine neue Masche, mehr Geld aus Abmahnungen zu erzielen: Neuerdings fordert er von Abgemahnten, die den Betrag von 180 Euro gezahlt haben, einige Wochen später weitere 180 Euro. Er habe "bei Archivierung" der Akte festgestellt, dass kein Bildquellennachweis bei der eBay-Auktion angegeben worden sei. Deshalb sei eine