Rechtsanwalt Lars Rieck

IPCL Rieck & Partner Rechtsanwälte
20097, Hamburg
Rechtsgebiete
Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz Wettbewerbsrecht
21.02.2014

Markenrecht & Recycling-Design: Aus alt mach´ neu!?

Im Rahmen einer Markensache wurde uns kürzlich die Frage gestellt, ob man es möglich sei, aus Labels bekannter Marken ein völlig neues Produkt zu machen.

Diese Frage stellt sich nicht zwangsläufig, denn wer aus einer Jeanshose eine Handtasche näht, oder weißes Meißner Porzellan neu bemalt, denkt sich erstmal nichts dabei. Will man solche „bearbeiteten“ Markenprodukte aber gewerblich anbieten, sollte man das Markenrecht im Auge behalten.

Bei Dawanda und ähnlichen Internet-Plattformen werden zumeist ausschließlich künstlerische Werke verkauft, die als „einzigartig“ bezeichnet werden. Dort gibt es sehr viele tolle Ideen und recycelte Produkte, ganz nach dem Motto „aus alt mach neu“ bzw. „einzigartig“.

Marke vs. Kreativität.

Doch was ist, wenn der Markeninhaber nicht damit einverstanden ist, dass sein Produkt gerade völlig umgestaltet wurde oder seine Marke auf einem Produkt angebracht wurde, dass nichts mehr mit seinem eigenen Ursprungs-Produkt zu tun hat?

Marken sind ein sehr wertvolles Gut eines Unternehmens. Der Markeninhaber hat das ausschließliche Recht, darüber zu bestimmen, was mit der Marke wie passiert. Nutzt jemand seine Marke ohne Einwilligung, kann er diese Person abmahnen lassen und verklagen. Es gibt aber Ausnahmen.

Um jemanden wegen Markenrechtsverletzung abmahnen zu können, muss derjenige die Marke in dem Umfang nutzen, indem die Marke Schutz genießt. Wenn jemand also einen nur für Lebensmittel geschützten Markennamen für Bürobedarf nutzt, begeht er möglicherweise keine Markenrechtsverletzung.

Was ist, wenn jemand eine Marke für ein ganz anderes Produkt nutzt, dass mit dem Markenprodukt nichts mehr zu tun