Abmahnungen aus der Marke "Coyote Ugly" sind seit langem bekannt. In der Vergangenheit mahnte deutsche Nutzer meist die Kanzlei CHT Rechtsanwälte & Notare im Namen der Bodyshot Gastro GmbH ab.
Nunmehr versendet jedoch die Kanzlei Scheuermann Westerhoff Strittmatter markenrechtliche Abmahnungen an unberechtigte Benutzer der Marke "Coyote Ugly", dies im Namen der CU Entertainment & Gastro GmbH. Offenbar hat die Markeninhaberin, die Ugly, Inc. aus dem Staate New York, am 10. März 2014 rückwirkend zum 1. März 2014 der CU Entertainment & Gastro GmbH eine Lizenz zur Nutzung diverser auf dem Kinofilm „Coyote Ugly“ beruhender Marken in Deutschland erteilt. Darin inbegriffen sei auch das Recht, die Markenrechte gegen unrechtmäßige Nutzer durchzusetzen, so Scheuermann Westerhoff Strittmatter in der uns vorliegenden Abmahnung von Anfang Mai 2014. Ausweislich einer der Abmahnung anliegenden, so genannten „Bestätigung“ soll die CU Entertainment & Gastro GmbH „hinsichtlich der Veranstaltung von Partys, sonstigen Veranstaltung zu Unterhaltungszwecken und allen weiteren in Klasse 41 enthaltenen Dienstleistungen“ exklusive Lizenznehmerin sein. Interessanterweise wirbt die oben genannte, ehemalige Abmahnerin Bodyshot Gastro GmbH bei Facebook bei Verfassen dieser Zeilen immer noch mit der Marke „Coyote Ugly“.
Was wird gefordert?
Die Abmahner von Scheuermann Westerhoff Strittmatter fordert im Namen der CU Entertainment & Gastro GmbH vom Abgemahnten
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Auskunft über Art und Umfang der bisher erfolgten Verwendung
- Schadenersatz für die Verwendung
- Aufwendungsersatz für die entstandenen Rechtsanwaltskosten.
In Teufels Küche.
Bereits die der Abmahnung als Entwurf beiliegende Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die Scheuermann Westerhoff Strittmatter gerne unterzeichnet