Rechtsanwalt Lars Rieck

IPCL Rieck & Partner Rechtsanwälte
20097, Hamburg
Rechtsgebiete
Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz Wettbewerbsrecht
10.12.2013

Münzbild-Abmahner Burchardt vs. Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken

Nach wie vor erreichen uns viele Abmahnungen wegen der Verwendung von Lichtbildern von Münzen auf Internetplattformen wie eBay in Deutschland und Österreich. Diese Abmahnungen stammen von dem Hannoveraner Thomas Burchardt. Herr Burchardt behauptet, Inhaber der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an einigen Lichtbildern von Münzen zu sein. Er fordert die Adressaten der Abmahnung auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung mit einer festgeschriebenen Vertragsstrafe von 250 € abzugeben. In letzter Zeit fordert Herr Burchardt dazu meist eine Pauschalsumme als sog. "Lizenzentgelt" von 270 €. In diesen Fällen werden für gewöhnlich drei Lichtbilder (Vorderseite Münze, Rückseite Münze  und Münze mit Verpackung o. ä.) genutzt. Die Empfänger der Abmahnung hatten stets auf Plattformen wie eBay Münzen zum Verkauf angeboten und sich dabei im Internet gefundener Abbilder dieser Münzen bedient, anstatt selbst Bilder anzufertigen.

Muss ich das unterschreiben und zahlen?

Wir können derzeit keinesfalls dazu raten, ohne rechtliche Prüfung durch Spezialisten die als Entwurf anliegende Unterlassungserklärung zu unterschreiben und/oder Geld an Herrn Burchardt zu zahlen! So ist die Unterlassungserklärung sehr fragwürdig formuliert, weist eine feste Vertragsstrafe aus und beinhaltet auch eine feste Zahlungsverpflichtung.

Wir müssen außerdem feststellen, dass Herrn Burchardt offenbar die durch das "Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken" am 9. Oktober 2013 in Kraft getretenen Änderungen des Urhebergesetzes entgangen sind. So sind wir der begründeten Auffassung, dass jedenfalls die uns in den letzten Tagen und Wochen bekannt gewordenen Abmahnungen von Herrn Burchardt dem Gesetz widersprechen.

Muss ich reagieren?

Um teures gerichtliches Vorgehen von Herrn