Der VSGE (Verband zum Schutz geistigen Eigentums im Internet) aus Berlin lässt durch den für Abmahnungen aus dem Bereich des Porno-Filesharing bekannten Rechtsanwalt Lutz Schroeder aus Kiel unberechtigte Fotonutzungen auf der Internethandelsplattform eBay.de abmahnen.
Uns liegt ein Schreiben von Lutz Schroeder vor, in welcher der VSGE die nicht lizenzierte Nutzung von Lichtbildern eines Fotografen aus Berlin abmahnen lässt. Die Bilder seien im Rahmen eines privaten eBay-Angebots genutzt worden.
Ist der überhaupt Urheber?
Ob es sich bei dieser Person, von der der VSGE das „Recht zum Abmahnen“ erhalten haben will, um einen gewerblichen Fotografen oder um einen Verbraucher handelt, geht aus der Abmahnung nicht hervor. Er wird lediglich als „Inhaber der ausschließlichen Nutzungsrechte an den Produktfotografien“ benannt.
Ebenso wenig wird behauptet, dass es sich bei der an den VSGE Rechte abtretenden Person überhaupt um den Fotografen bzw. Urheber der Fotos handele. So kann es sich ausweislich des anliegenden Vertrags der VSGE auch um eine Person handeln, die wiederum selbst nur die ausschließlichen Nutzungsrechte von dem Urheber oder Dritten erworben hat. Ob diese Rechtekette vom VSGE immer lückenlos nachgewiesen werden kann, ist fraglich.
Gilt immer MFM?
Dennoch wird von Lutz Schroeder wie selbstverständlich bei der Berechnung des Schadenersatzes auf die Honorartabelle der MFM (Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing) zurückgegriffen. Diese ist von einigen Gerichten in Deutschland jedoch überhaupt nicht, von anderen nur für Urheberrechtsverletzungen an hochwertigen Fotos gewerblicher Fotografen anerkannt.
Zudem werden von Schroeder Aufschläge wegen unterlassenem Bildquellennachweis und wegen der Verwendung zu Werbezecken angesetzt. Ersteres kann aber nur der Urheber selbst, da es einen Eingriff in sein Urheber-Persönlichkeitsrecht entschädigen soll. Es muss also extra abgetreten sein.
Letzteres mag bei gewerblicher Werbung mit Fotos angemessen sein, nicht aber bei privater Nutzung. So wird auch der o. g., sog. Verletzerzuschlag nur von einigen Gerichten, meist nicht in Höhe von 100% und grundsätzlich nur bei professionellen Fotografen anerkannt.
Beides dürfte im vorliegenden Fall einer privaten Urheberrechtsverletzung bei eBay also nicht anwendbar sein.
Geschäftsmodell Urheberrechtliche Abmahnung:
Trotzdem errechnet die VSGE durch Lutz Schroeder eine stolze Summe. Wenn man dazu noch bedenkt, dass im vorliegenden Fall nur eine alte Jacke privat für ein paar Euro verkauft werden sollte…- Insgesamt liegt der von Lutz Schroeder für den VSGE geforderte Betrag letztlich bei 1.123,50 Euro – wobei der VSGE durch Schroeder großzügig einen Vergleich in Höhe von 730,- Euro anbieten lässt, sofern der Abgemahnte fristgerecht die geforderte Unterlassung erkläre (und zahle).
Die Masche: Der VSGE lässt sich von Fotografen und sonstigen Rechteinhabern deren angebliche Schadensersatzansprüche abtreten. Der Abtretende erhält als Gegenleistung eine vergleichsweise sehr niedrige Pauschalsumme. Dafür trägt er aber kein Kostenrisiko, was die Durchsetzung der behaupteten Ansprüche angeht. Der VSGE geht dann in eigenem Namen mit Lutz Schroeder für den Rechteinhaber vor, um Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.
Die Cider Connection.
In den vergangenen Wochen ist der Verband VSGE bereits des Öfteren aufgefallen. So berichteten netzpolitik.org und anderen Medien u. a. wegen VSGE-Abmahnungen durch Lutz Schroeder für die nicht korrekte oder nicht ausreichende Kennzeichnung von Fotos, die unter einer sog. Creative Commons-Lizenz (CC) zur Nutzung bereitgestellt wurden und die sog. Cider Connection zwischen dem “Vorstandsvorsitzenden” des VSGE, Phillip H., und Rechtsanwalt Lutz Schroeder, beide wohnhaft Kiel, beide ursprünglich aus Hildesheim, beide ursprünglich Schüler auf dem selben Gymnasium, so netzpolitik.org.
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