Nimrod Rechtsanwälte aus Berlin mahnen für die Astragon Software GmbH wegen der Software „Landwirtschaftssimulator 2013“ ab. Die Kanzlei Nimrod wurde von der Astragon Software GmbH beauftragt, P2P-Netzwerke bzw. Filesharing zu überwachen, wobei die Kanzlei behauptet, von einem technischen Dienstleister unterstützt zu werden, ohne diesen jedoch zu nennen.
Der Vorwurf
Unser Mandant soll die Software „Landwirtschaftssimulator 2013“ (unter der Bezeichnung Farming.Simulator.2013-RELOADED) in einer Tauschbörse angeboten haben, was der unbekannte technische Dienstleister beweissicher ermittelt habe. Daher habe das Landgericht Köln zur Erlangung einer Auskunft vom Internetprovider des Abgemahnten einen Beschluss erlassen. Diesen Beschluss soll der Abgemahnte auf der Homepage der Kanzlei Nimrod auszugsweise wiederfinden können.
Vorgeworfen wird, dass das öffentliche Zugänglichmachen eines urheberrechtlich geschützten Werkes ohne eine Lizenz in Tauschbörsen illegal sei. Aufgrund des BGH – Urteils „Sommer unseres Lebens“ werde tatsächlich vermutet, dass der Anschlussinhaber auch Täter sei.
Zunächst wird aufgezeigt, dass die Astragon Software GmbH Forderungen von insgesamt 6.636,90 EUR geltend machen könne, wobei ihr bewusst sei, dass die Gesamtsumme unseren Mandanten „sicher überfordern“ würde. Was die Kanzlei Nimrod nicht erwähnt: Im Oktober 2013 fand eine Reform des Urheberrechtsgesetzes statt. Die Reform soll gerade solche Abmahnungen zügeln, indem die Rechtsanwaltskosten gedeckelt werden.
Das „tolle“ Angebot von Nimrod für Astragon Software GmbH: 850,- EUR als Vergleichssumme. Außerdem soll noch eine Unterlassungserklärung abgegeben werden.
Was ist zu tun?
Wir raten dazu, eine Filesharing-Abmahnung immer ernst zu nehmen und auf keinen Fall zu ignorieren. Die Kosten für ein gerichtliches Verfahren müsste