Uns liegt erneut eine Abmahnung des Herrn Folkert Knieper durch Albrecht Bischoff Rechtsanwälte vor. Der Empfänger der Abmahnung habe gegen das Urheberrecht verstoßen, so Albrecht Bischoff weiter. Durch die unlizensierte Nutzung mehrerer Fotografien von Lebensmitteln, ursprünglich veröffentlicht auf der Seite www.marions-kochbuch.de, seien diese illegal vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht worden. Der Empfänger der Abmahnung habe also Kniepers Rechte verletzt
Der Rechteinhaber:
Folkert Knieper sei Fotograf dieser Lichtbilder und Betreiber von marions-kochbuch.de. er sei seit über zehn Jahren Nahrungsmittel- und Speisefotograf. Für die Aufnahmen halte er ein voll ausgestattetes Fotostudio inklusive Rechnern zur digitalen Bildbearbeitung vor. Knieper stelle die Fotos eigens zur wirtschaftlichen Verwertung her, vor allem zur exklusiven Online-Nutzung für das digitale Kochbuch „Marion Kochbuch“. Die Website sei mehrfach ausgezeichnet und enthalte mittlerweile über 6000 Rezepte mit Foto. Kniepers Fotos seien Blickfang und Erkennungsmerkmal der Website.
Gefährdung der Exklusivität?
Pflege- und sonstige Kosten der Website würden durch die Werbeeinnahmen finanziert, die wiederum abhängig von der Besucheranzahl seien. Der exklusive Bild- und Wort -Inhalt der Seite „Marions Kochbuch“ sei Grundlage dafür. Eine Online-Nutzung dieser Inhalte durch Dritte untergrabe diese Exklusivität und zwinge „Marions Kochbuch“, bei Suchmaschinen mit den eigenen Inhalten zu konkurrieren. Die Nutzung seiner Fotografien durch Dritte gestatte Knieper daher nur nach ausdrücklicher Zustimmung und gegen ein angemessenes Honorar. Seine Honorarforderungen basierten auf den Bildhonoraren der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM), weshalb Knieper Schadenersatz anhand der Empfehlungen der MFM 2015 für die Online-Nutzung zu Werbezwecken fordere. Bei den streitbefangenen Fotos handele es sich um Lichtbildwerke im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2 UrhG, so Albrecht Bischoff weiter.
Was wird gefordert?
Wegen der behaupteten Rechteverletzung fordern Albrecht Bischoff für Knieper
- die Fotos von der Website und dem Server unverzüglich zu entfernen und die entsprechenden Bilddateien zu vernichten,
- sich durch Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung zu verpflichten, das beanstandete Verhalten zukünftig zu unterlassen sowie
- ihrem Mandanten Folkert Knieper Schadenersatz in Höhe von 1042 € zu zahlen sowie ihn von den Rechtsanwaltskosten i.H.v. 805,20 € freizustellen.
Ein Entwurf einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung liegt der Abmahnung bei.
Gegenstandswert nach Hamburger Modell.
Den Gegenstandswert der Abmahnung und damit die Rechtsanwaltskosten bemessen die Albrecht Bischoff Rechtsanwälte mit 10.240 €, angelehnt an die Berechnungsmethoden des Landgerichts Hamburg, welches bei Urheberrechtsverletzungen an Fotos im Internet einen Streitwert von 6000 € für das 1. Bild, 3000 € vom 2. bis zum 5. Bild, 1500 € vom 6. bis zum 10. Bild und ab dem 11. Bild jeweils 600 € ansetzt.
Wir helfen!
Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, prüfen wir deren Berechtigung gerne. Übersenden Sie uns bitte die vollständige Abmahnung mit allen Anlagen und Ihren Kontaktdaten. In einer ersten Einschätzung teilen wir Ihnen mit, welches Handeln wir empfehlen. Ebenfalls teilen wir Ihnen die Kosten für unser Tätigwerden mit. Sie können dann entscheiden, ob Sie unsere Dienste in Anspruch nehmen. Bis dahin werden keine Kosten ausgelöst.
Rufen Sie gleich an:
Tel. 040/411 67 62 5
Oder senden Sie uns eine E-Mail an info(at)ipcl-rieck.de oder ein Fax an 040/411 67 62 6. Wir melden uns bald möglichst bei Ihnen. Durch die Übersendung kommt noch kein Mandatsverhältnis zu Stande.