Rechtsanwalt Lars Rieck

IPCL Rieck & Partner Rechtsanwälte
20097, Hamburg
Rechtsgebiete
Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz Wettbewerbsrecht
23.05.2013

Foto-Abmahnung Münzen durch Thomas Burchardt

Herr Thomas Burchardt wird nicht müde, Abmahnungen zu verschicken. Nahezu täglich melden sich bei uns mehrere von Burchardt Abgemahnte. Es geht stets um Lichtbilder von Münzen, an denen er angeblich die ausschließlichen Nutzungsrechte habe. Die Empfänger der Abmahnungen sollen diese Bilder für ein privates Angebot bei eBay verwendet haben. Neben der üblichen Drohung, dass bei Einschalten eines Anwalts die gütliche Einigung scheitere, hängt Herr Thomas Burchardt auch weiter seine offenbar selbstgeschriebenen Entwürfe von strafbewehrten Unterlassungserklärungen und äußerst bedenkliche eidesstattliche Versicherungen an (wir berichteten).

Feste überprüfbare Vertragsstrafe?

Bedenklich an den Entwürfen des Herrn Burchardt ist z. B. eine feste Vertragsstrafe von 250 Euro, die von dem zuständigen Amtsgericht zu überprüfen sei. Der Abmahner Burchardt muss sich fragen lassen, was er nun eigentlich wolle. Eine feste Vertragstrafe oder eine, deren Höhe in das Ermessen des Unterlassungsgläubigers gestellt wird, dessen Festsetzung aber von einem Gericht überprüft werden kann? Hier hat Herr Burchardt wohl einiges durcheinander bekommen. Immerhin verlangt er nicht mehr 1000 Euro als Vertragsstrafe, wie in der Vergangenheit.

Mehr Geld, ohne Urheber zu sein?

Außerdem fordert Herr Burchardt jeweils ein Lizenzentgelt, allerdings in sehr unterschiedlicher Höhe. Mal werden für die Nutzung z. B. eines Bildes oder „der linken Hälfte“ eine Bildes 180 Euro, mal 200 Euro oder 300 Euro gefordert. Wie sich diese Beträge jeweils zusammensetzen und wie er auf den Betrag gekommen ist, offenbart Herr Burchardt nicht. In der Vergangenheit hat er beispielsweise den Zuschlag wegen Nichterwähnung des Urhebers geltend gemacht. Dies obwohl