Der Fotograf Thomas Panzau lässt durch die Rechtsanwälte Weinert Levermann Heeg wegen unberechtigter Fotonutzung abmahnen. Unser Mandant soll das Foto unerlaubt vervielfältigt und auf seiner Internetseite öffentlich zugänglich gemacht haben (§ 19a UrhG).
Der Vorwurf.
Weinert Levermann Haag fordern für Thomas Panzau die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung. Daneben verlangen sie Schadens- und Aufwendungsersatz. Dabei setzen sie einen Streitwert von 7.000 EUR für eine Fotografie zugrunde und kommen so auf Kosten von 548,50 EUR. Den Schadensersatz ermittelten sie anhand der MFM-Tabelle (Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing) “Bildhonorare” und kommen so auf 1.941,50 EUR. Darin enthalten sei ein Zuschlag von 50 % wegen fehlender Urhebernennung. “Kulanterweise” hätte Thomas Panzau darauf verzichtet, 100% Aufschlag zu verlangen so Weinert Levermann Haag. Tatsächlich ist die Aufschlagshöhe aber eine Einzelfallentscheidung, darüber hinaus differiert die Rechtsprechung von Landgericht zu Landgericht. Insgesamt fordert Thomas Panzau durch Weinert Levermann Haag also 2490,- EUR.
Warum Unterlassungserklärung?
Rechtlich gesehen reicht es wegen der durch den ersten Verstoß begründeten Wiederholungsgefahr nicht aus, einen urheberrechtlichen Verstoß nur zu beenden. Denn theoretisch könnte man den gleichen Verstoß erneut begehen. Der Verletzer muss sich deshalb dazu verpflichten, eine Vertragsstrafe zu zahlen, sollte er erneut das betroffene Recht verletzen.
Guter Rat
Sollte jemand Ihre Rechte verletzen oder Sie eine Abmahnung erhalten haben:
- ab zum Fachanwalt – Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht können Sie in allen relevanten Punkten beraten!
Rufen Sie uns einfach unter der 040/ 411 67 62 – 5 an. Oder schicken Sie uns einfach die gesamte Abmahnung inkl. aller Anlagen sowie ihrer Kontaktdaten als Scan an info@ipcl-rieck.de oder als Fax an die 040/411 67 62 – 6. In einer kostenlosen Erstberatung teilen wir Ihnen gerne mit, welche Kosten mit unserer Beauftragung verbunden sind.