Rechtsanwalt Lars Rieck

IPCL Rieck & Partner Rechtsanwälte
20097, Hamburg
Rechtsgebiete
Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz Wettbewerbsrecht
27.08.2012

Film-Abmahnung: „Sherlock Holmes“ von Warner Bros. durch Waldorf Frommer

Auch Unternehmen drohen Filesharing-Abmahnungen. Uns liegt eine weitere Abmahnung der Münchner Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer vor. Abgemahnt wird durch die Warner Bros. wegen der illegalen öffentlichen Zugänglichmachung des Kinofilms „Sherlock Holmes: Spiel im Schatten“. Was diese Abmahnung jedoch von vielen uns vorliegenden unterscheidet ist, dass sie an ein Hotel gerichtet ist.

Gratis-WLAN - ein Muss für Hotelgäste & Gaststättenbesucher

Im Gegensatz zum eigenen Internetanschluss von Privatpersonen, der oft nur für die Im Haushalt lebenden Personen zugänglich ist,  ist es für viele Menschen die sich in Cafés setzen oder Besuchern von Hotels oder Gaststätten  immer häufiger von Bedeutung, dass Ihnen ein freies WLAN zur Verfügung gestellt wird. Dieses wollen sie natürlich uneingeschränkt nutzen können. Das steht für Qualität und Service. Problematisch erscheint auf den ersten Blick, dass es für einen Hotel- oder Gastronomiebetreiber schwierig zu beweisen sein wird, dass er selbst den Film nicht in einem Filesharing-Portal zur Verfügung gestellt hat. Oft ist es schon für Privatpersonen schwierig, aber doch nicht unmöglich, jedenfalls glaubhaft zu machen, dass man allenfalls Betreiber des Internetanschlusses, also höchstens „Störer“, nicht aber unzweifelhaft auch „Täter“ der Urheberrechtsverletzung ist.

Falle WLAN

Gerade Unternehmen, die Ihren Kunden als Service auch Internetnutzung anbieten, schweben jedoch ständig in der Gefahr Abmahnungen für Urheberrechtsverletzungen zu erhalten, die eigentlich Ihre Kunden verursacht haben. Der Unternehmer sitzt dabei zwischen den Stühlen. Kann er nachweisen, welcher Gast vermutlich verantwortlich ist, fragt sich, ob er diese Information überhaupt herausgeben darf oder will. Andererseits wird er dem