Rechtsanwalt Lars Rieck

IPCL Rieck & Partner Rechtsanwälte
20097, Hamburg
Rechtsgebiete
Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz Wettbewerbsrecht
23.09.2016

Falsche Abmahnungen im Umlauf! „Kanzlei Jörg Schmidt, Berlin“ existiert nicht!

Erneut haben Betrüger versucht, mit gefälschten Abmahnungen Unternehmen Geld zu entlocken. Wie das österreichische Wirtschaft-Magazin “Die Presse” am 22. September 2016 berichtete, kam es jedenfalls in Österreich zu hunderten von Betrugsversuchen.

Die Masche:

Hunderte österreichische Unternehmen erhielten Faxe, die angeblich von einer “Kanzlei Schmidt” aus Berlin stammten. Die “Kanzlei Jörg Schmidt” aus Berlin mahnt darin, angeblich im Auftrag einer Film-Produktionsfirma, das betroffene Unternehmen wegen eines angeblichen Urheberrechtsverstoßes ab. Über dessen Internetanschluss sei ein Porno namens “Gilr & Girl Pee Marigold & Christina” illegal im Internet öffentlich zugänglich gemacht worden. Hierfür solle das Unternehmen bis spätestens 23. September 2016 eine Unterlassungserklärung abgeben und einen Vergleichsbetrag von 950 € zahlen.

Fake!

Recherchen des Wiener Rechtsanwalts Johannes Ölböck haben jedoch ergeben, dass die “Kanzlei Jörg Schmidt” in Berlin nicht existiert. Die angegebene Telefonnummer existiert zwar, man landet jedoch nur in einer Warteschleife. Tatsächlich sind auch Rechtsanwaltskanzleien an der Adresse Kurfürstendamm 234 angesiedelt. Einen “Rechtsanwalt Jörg Schmidt” sucht man dort aber vergeblich. Auch die anderen angeblich dort in der “Kanzlei Schmidt” arbeitenden Anwälte sind nach Auskunft der Rechtsanwaltskammer Berlin nicht zur Rechtsanwaltschaft zugelassen.

Selbst die auf der sehr professionell gestalteten Website der “Kanzlei Schmidt” abgebildeten Fotos stammen von einer Stockfoto-Plattform. Diese Website ist jedoch sehr professionell gemacht, so dass allenfalls Experten Widersprüche auffallen. Selbst auf der Anwalts-Werbe-Plattform anwalt.de haben die Betrüger ein Profil für den angeblichen “Rechtsanwalt Jörg Schmidt” aus Berlin angelegt. Die Betrüger gaben sich also sehr viel Mühe beim Erschaffen der virtuellen Identität eines tatsächlich nicht existenten Anwalts.

Nicht zahlen!

Nach Auskunft der Wirtschaftskammer Burgenland sollen hunderte österreichische Firmen solche Abmahnung-Faxe der Kanzlei Jörg Schmidt erhalten haben. Dabei seien vor allem Unternehmen betroffen, die ihre Faxnummer in Telefonbüchern oder online hinterlegt hätten. Auch das österreichische Bundeskriminalamt warnt vor den Betrügern. Es solle auf keinen Fall gezahlt werden.

Bislang nur Österreich betroffen.

Ob auch deutsche Unternehmen von den Betrugs-Aktivitäten der Betrüger hinter Rechtsanwalt Jörg Schmidt betroffen sind, ist derzeit noch nicht bekannt. Wir bleiben am Fall und werden erneut berichten, wenn Fälle auftauchen.

Haben Sie ein solches Fax erhalten? Oder haben Sie eine echte Abmahnung bekommen? Dann wenden Sie sich gerne an uns und übersenden uns dieses Fax. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Gleich anrufen: +49 (0)40 41 16 76 25

IPCL Rieck & Partner Rechtsanwälte.

Schnell. Kompetent. Bundesweit.

“Alles im Grünen Bereich.”