Die Dallas Buyers Club LLC aus The Woodlands, Texas, USA lässt die Abmahnkanzlei FAREDS aus Hamburg Abmahnungen wegen der angeblichen öffentlichen Zugänglichmachung des Films “Dallas Buyers Club” versenden.
„Dallas Buyers Club“ spielt im Jahre 1985 und schildert die Geschichte des selbst HIV-infizierten Ron Woodroof, der beginnt, illegal Medikamente zur Behandlung von AIDS- und HIV-Patienten aus Mexico in die USA zu schmuggeln.
Schreibweise egal?!
FAREDS behauptet in der uns vorliegenden Abmahnung, die Dallas Buyers Club LLC sei Produzentin des Films
„Dallas Buyer´s Club“.
Ob es sich hier um einen Tippfehler oder eine versuchte Täuschung handelt, ist nicht ohne weiteres erkennbar. Denn es fällt auf, dass FAREDS zwar auf Seite 1 der Abmahnung behauptet, die Dallas Buyers Club LLC sei Produzentin des Films
„Dallas Buyer´s Club“
und diese Schreibweise auch wiederholt, dem Empfänger der Abmahnung aber auf Seite 2 das öffentliche Zugänglichmachen des Films
„Dallas Buyers Club“,
also ohne Hochkomma, vorwirft. Offenbar weiß man bei FAREDS nicht genau, wie sich der Film tatsächlich schreibt oder war etwas in Eile. Denn der Kontext lässt darauf schließen, dass tatsächlich der Film „Dallas Buyers Club“ gemeint ist. Ob die Dallas Buyers Club LLC aber tatsächlich Produzentin, zumindest aber überhaupt Rechteinhaberin an dem Film ist, ist zweifelhaft. In der international bekannten Filmdatenbank IMDb wird die Dallas Buyers Club LLC für den Film weder als Produzentin noch überhaupt genannt.
LLC beauftragt GmbH.
Schließlich sorgt auch für ein „Geschmäckle“, dass hier eine US-amerikanische LLC,