Weitere eBay-Nutzer, die Münzen verkaufen wollten, haben sich mit Abmahnungen von Herrn Thomas Burchardt wegen der illegalen Verwendung von Münz-Fotos (wir berichteten) bei uns gemeldet. Um seinen Forderungen Nachdruck zu verleihen, verweist Burchardt neuerdings auf ein Urteil des Amtsgerichts (AG) Minden. Dieses Urteil spricht ihm die Summe von 100 Euro als Schadenersatz für die illegale Nutzung eines Fotos bei eBay zu. Der dort entschiedene Fall sei mit dem der Abmahnung vergleichbar, so Burchardt weiter. Der Tenor des Urteils des AG Minden findet sich regelmäßig in der Anlage der neuen Abmahnungen von Burchardt.
Urteil? Versäumnisurteil!
Allerdings handelt es sich bei dem Urteil nicht um ein "normales", sondern um ein Versäumnisurteil. Ein Versäumnisurteil ergeht (vereinfacht dargestellt), wenn sich z. B. der Beklagte nach Zustellung der Klage nicht innerhalb einer bestimmten Frist bei Gericht meldet, um sich zu verteidigen (§ 331 ZPO). Auch wenn eine Partei zu einer mündlichen Verhandlung nicht erscheint, kann die erschienene Partei ein Versäumnisurteil gegen die nicht erschienenen Partei beantragen (§§ 330 ff. ZPO). Wenn sich also der Beklagte z. B. nach Zustellung der Klage nicht bei Gericht meldet, kann ein Versäumnisurteil vom Kläger beantragt werden. Das Gericht prüft dann den Inhalt der Klage nicht weiter, also insbesondere nicht, ob der Anspruch z. B. der Höhe nach richtig und angemessen ist. Allenfalls wird geprüft, ob die Forderung nach dem Vortrag des Klägers überhaupt bestehen könnte. Es ist mithin sehr wahrscheinlich, dass das von Herrn Burchardt offenbar