Am 05.05.2016 ist der gesetzliche Feiertag Himmelfahrt. Wir nehmen dies zum Anlass, auch am darauf folgenden Freitag, den 06.05.2016 unsere Kanzlei zu schließen und uns ein verlängertes Wochenende zu genehmigen. Sie erreichen uns in alter Frische wieder am 9. Mai 2016.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und einen schönen Feiertag!