Rechtsanwalt Lars Rieck

IPCL Rieck & Partner Rechtsanwälte
20097, Hamburg
Rechtsgebiete
Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz Wettbewerbsrecht
09.01.2016

Airbnb, Filesharing & Waldorf Frommer.

Uns liegt wieder eine Abmahnung durch Waldorf Frommer Rechtsanwälte für die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH vor. Abgemahnt wird das öffentliche Zugänglichmachen (§ 19a UrhG) der Folgen „JOLO“ und „Once Bitten“ der Fernsehserie Family Guy.

Forderungen & Ansprüche:

Deshalb forderten Waldorf Frommer für die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH zunächst wie üblich die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie eine Pauschalzahlung i.H.v. 815 €. Diese Summe setze sich aus 600 € Schadenersatz und 215 € Aufwendungsersatz zusammen.

Warum 600 €?

Warum der Schadenersatz ausgerechnet 600 € betragen solle wird von Waldorf Frommer nicht erläutert. Es wird lediglich angedeutet, dass der Schadensersatzanspruch der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH wegen der angeblich unbegrenzten, unbestimmbaren und unkontrollierbaren Vielzahl von weltweiten und kostenlosen Weiterverbreitungen um ein Vielfaches höher sei als der bloße Verkaufspreis. In diesem Zusammenhang sei angemerkt, dass Folgen von Fernsehserien wie den hier gegenständlichen für geringe einstellige Euro-Beträge verkauft werden, jedenfalls auf den gängigen Streaming-Plattformen.

Besonderheit Airbnb.

Was zunächst wie ein üblicher Filesharing-Fall aussieht, bietet jedoch mehrere Besonderheiten: Denn unsere Mandantin

  • verfügte in der angeblichen Tatzeit nicht über einen funktionsfähigen Computer,
  • war nicht vor Ort,
  • hatte ihre Wohnung über Airbnb vermietet,
  • dem Mieter Zugang zum Internet verschafft, aber Filesharing verboten &
  • kann all dies beweissicher nachweisen.

Bei Plattformen wie Airbnb die, über die man seine Wohnung zeitweise vermieten kann, gibt es die Möglichkeit, dem Mieter bestimmte Verhaltensweisen aufzuerlegen. Diese sind bei Airbnb in Form von so genannten Hausregeln geregelt. Unsere Mandantin hatte folgende Formulierung für die Regelung des Internet-Zugangs verwendet:

„You can use free Wi-Fi. Please notice, that you are responsible for your behaviour on the internet. Illegal streaming and file sharing is not allowed.”

Folgerichtig konnten wir bei Waldorf Frommer erreichen, dass die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH die behaupteten Ansprüche aus der Abmahnung gegenüber unserer Mandantin nicht weiter verfolgen wird. Ob Waldorf Frommer wegen des angeblichen Filesharing weiter gegen den Mieter von Airbnb vorgehen wird, ist uns nicht bekannt. Es handelt sich bei den Airbnb – Mieter um einen EU-Ausländer. Die Formulierung des letzten Schreibens von Waldorf Frommer lässt dies jedoch offen.

Was tun?

Wenn auch Sie Airbnb oder ähnliche Plattformen nutzen & eine Abmahnung erhalten haben, prüfen wir deren Berechtigung gerne. Übersenden Sie uns bitte die vollständige Abmahnung mit allen Anlagen und Ihren Kontaktdaten. In einer ersten Einschätzung teilen wir Ihnen mit, welches Handeln wir Ihnen empfehlen. Ebenfalls teilen wir Ihnen die Kosten für unser Tätigwerden mit. Sie können dann entscheiden, ob Sie unsere Dienste in Anspruch nehmen. Bis dahin werden keine Kosten ausgelöst. Rufen Sie gleich an:

Tel. 040/411 67 62 5

Oder senden Sie uns eine E-Mail an info(at)ipcl-rieck.de oder ein Fax an 040/411 67 62 6. Wir melden uns bald möglichst bei Ihnen. Durch die Übersendung kommt noch kein Mandatsverhältnis zu Stande.

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