Rechtsanwalt Lars Rieck

IPCL Rieck & Partner Rechtsanwälte
20097, Hamburg
Rechtsgebiete
Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz Wettbewerbsrecht
08.07.2014

Achtung! Wieder Fake-Abmahnungen per Email im Umlauf!

Guten Tag,

Wir von DigiProtect haben Beweise dafür, dass Sie am 04.07.2014 von Ihrem Personalcomputer aus das Musikalbum "Selena Gomez - Stars Dance" heruntergeladen und gleichzeitig zur Verfügung gestellt haben. Passiert ist es um 16:56:20. Sie verstoßen damit gegen §19a UrhG, was enorme gerichtliche Konsequenzen für Sie bedeutet. Soweit muss es aber nicht kommen, wenn Sie uns gegenüber eine Überweisung in Höhe von 318.59 Euro leisten. Dieses Angebot gilt jedoch lediglich innerhalb der nächsten 48 Stunden.

Hochachtungsvoll,
DigiProtect
+49 35828 7099 773

Solche oder stark ähnliche Emails schlugen Anfang der Woche in den Email-Eingängen vieler unserer Mandanten auf. Allen gemein: ein höchst verdächtiger Anhang in Form einer .zip-Datei. Außerdem stammten nahezu alle Emails angeblich von den üblichen, berühmt-berüchtigten Abmahnkanzleien bzw. Abmahnern.

Anhang nicht öffnen!

Diese Emails sind sogenannte Fakes und nicht echt. Der Anhang enthält Schadsoftware und darf keinesfalls geöffnet werden! Das Öffnen des Abhangs und Verseuchen Ihres Computers ist einziges Ziel der Aktion. Deswegen wird auch so viel zeitlicher Druck gemacht. Zwar sind auch viele Abmahn-Kanzleien für erheblichen zeitlichen Druck auf Abgemahnte bekannt. 48 Stunden-Fristen setzen aber nicht einmal die. Weiter ist z. B. die o. g. "Abmahnung" äußerst dilettantisch ausgeführt. So gibt es die berüchtigte Abmahn-Firma DigiProtect schon seit geraumer Zeit nicht mehr. Vielmehr hat sie unter dem neuen Namen FDUDM2 GmbH Insolvenz angemeldet. Auch hat DigiProtect stets Anwälte mit dem Versenden der Abmahnungen beauftragt und dies nicht selbst gemacht.

Sind Abmahnungen per Email immer